Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Reisen von Birgit Oberhuber:
1. Abschluss des Reisevertrages: Mit der Anmeldung, die schriftlich oder mündlich erfolgen kann bietet der Teilnehmer dem Reiseveranstalter (Birgit Oberhuber) den Abschluss eines Reisevertrages verbindlich an. Bei der Anmeldung für mehrere Teilnehmer haftet der Anmelder auch für deren vertragliche Verpflichtungen. Der Reisevertrag kommt erst durch die schriftliche Annahme durch Birgit Oberhuber, die in Form einer Reisebestätigung erfolgt, zustande. Mündliche Zusagen begründen noch keinen Rechtsanspruch des Teilnehmers. Der Reiseveranstalter ist zum Rücktritt berechtigt, wenn trotz erfolgter Aufforderung nicht innerhalb von drei Tagen der Nachweis einer Anzahlung erbracht wird.
2. Leistungen: Reisepreis und Leistungsumfang ergeben sich ausschließlich aus der Ausschreibung und der darauf bezugnehmenden Reisebestätigung. Bei Unklarheiten gilt die Reisebestätigung als bindend.
3. Leistungsänderungen und äußere Bedingungen: Soweit außergewöhnliche oder unzulängliche Wetter- und/oder Schneebedingungen die Erbringung der beworbenen Reiseleistung ganz oder teilweise unmöglich machen, übernimmt der Reiseveranstalter keine Haftung für den teilweisen Programmausfall. Der Reiseveranstalter ist jedoch bemüht, ein Ersatzprogramm zu bieten und sich um die Erstattung der ausgefallenen Leistungen zu kümmern. Der Veranstalter versucht, bestmögliche äußere Bedingungen zu schaffen, kann diese jedoch nicht garantieren. Der Veranstalter ist nur verpflichtet, tatsächlich entstandene Kostenersparnisse anteilig an den Teilnehmer zurück zu erstatten. Soweit Kostenersparnisse von Rückerstattung dritter Leistungsträger abhängen, werden diese erst bei Realisierung und unter Abzug etwaiger Kostenaufwendungen des Veranstalters an den Teilnehmer anteilig weiter erstattet. Eine Verpflichtung des Veranstalters, seinerseits Kostenerstattungsansprüche gegenüber Dritten durchzusetzen, besteht gegenüber den Teilnehmern nicht.
4. Bezahlung: Mit der Anmeldung wird eine Anzahlung in Höhe von 100,- € fällig, die auf den Reisepreis angerechnet wir. Die Restzahlung des Reisepreises wird 4 Wochen vor Reiseantritt fällig. Soweit eine Reiseanmeldung kurzfristig, d. h. im Zeitraum von 4 Wochen vor Reiseantritt, erfolgt, ist der gesamte Reisepreis zur Zahlung fällig. Der Teilnehmer erhält mit der Buchungsbescheinigung einen Sicherungsschein gemäß § 651 k BGB.
5. Haftungsausschluss: Für Leistungen und Qualität des jeweils gebuchten Hotels besteht nur Haftungsausschluss soweit dem Veranstalter ein Auswahl- bzw. Überwachungsverschulden nachgewiesen werden kann. Im übrigen haftet für Unzulänglichkeiten, die ausschließlich im Verantwortungsbereich des jeweiligen Hotels liegen und sich dem Verantwortungsbereich des Veranstalters entziehen, ausschließlich das Hotel. Haftungs- und Gewährleistungsansprüche sind in diesem Falle unmittelbar an das Hotel zu richten.
6. Persönliche Anforderungen: Dem Teilnehmer ist bewusst, das Tiefschneefahren auf hohem sportlichen Niveau, wie auch Rennradfahren Risikosportarten darstellen. Dem Teilnehmer wird deshalb eine gewisse körperliche Fitness und Belastbarkeit, darüber hinaus auch Teamgeist und sportlich faires Verhalten sowie Bereitschaft zur Kooperation bei eventuell auftretenden Problemen abverlangt. Die Beurteilung, ob die körperliche Voraussetzung und die Eignung für eine Riskosportart vorliegen, ist eine ausschließliche Obliegenheit des Teilnehmers. Eine ärztliche Untersuchung vor Reiseantritt wird empfohlen.
Mangelnde Bereitschaft zu sportlich fairem Verhalten sowie zur erforderlichen Kooperation berechtigen den Reiseveranstalter zum Rücktritt bzw. zum Ausschluss des Teilnehmers von einzelnen Veranstaltungen.
7. Reiserücktritt durch den Teilnehmer: Der Teilnehmer kann jederzeit vor Reisebeginn und auch nach Antritt der Reise vom Reisevertrag zurücktreten. Dies sollte im Interesse der Beweisführung schriftlich geschehen. Bei Reiserücktritt werden folgende Beträge fällig:
bis zum 30. Tag vor Reisebeginn 100 €
vom 30.- 10. Tag vor Reisebeginn 50 % des Reisepreises
vom 10. - 1. Tag vor Reisebeginn 75 % des Reisepreises
bei Nichtantritt der Reise 90 % des Reisepreises
bei vorzeitiger Abreise voller Reisepreis
8. Rücktritt durch den Reiseveranstalter: Der Reiseveranstalter kann in folgenden Fällen ganz oder teilweise von der Erfüllung des Reisevertrages zurücktreten:
Wenn der Reisende eine Reise nachhaltig stört oder sich entgegen der allgemeinen Gepflogenheiten verhält und auf eine Abmahnung des Veranstalters nicht gebührend reagiert, ins besonders bei unvernünftigen, selbst gefährdendem sowie unfairem und Dritte gefährdenden Verhalten.
Wenn der Veranstalter feststellt, dass der Reisende den Anforderungen der Reise nicht gewachsen ist und ihm selbst oder dem Veranstalter dadurch Risiken entstehen oder ein anderer triftiger Grund vorhanden ist. Die Beurteilung der sportlichen Leistungsfähigkeit liegt im Risikobereich des Teilnehmers, so dass ein teilweiser Ausschluss in diesem Falle Rückforderungen des Teilnehmers auf etwaige tatsächliche Kostenersparnisse beschränkt.
Wenn bis zum 10. Tag vor Beginn der Reise die äußeren Bedingungen ein Durchführen der Reise nicht gestatten oder sich vom 10. bis 1. Tag vor Beginn der Reise die äußeren Bedingungen dermaßen verschlechtern, dass die Durchführung der Reise dem Veranstalter nicht sinnvoll erscheint.
Wenn die in der Reiseausschreibung genannte Mindestteilnehmerzahl bis 10 Tage vor Reisebeginn nicht erreicht ist. Der Teilnehmer bekommt in diesem Fall seine Reisekosten in voller Höhe erstattet.
9. Gewährleistungsansprüche und Mitwirkungspflicht: Gewährleistungsansprüche des Teilnehmers bestehen gegenüber dem Veranstalter nur, soweit Mängelanzeigen gegenüber dem Veranstalter unverzüglich erfolgt sind und der Veranstalter nicht die Möglichkeit nutzte, in zumutbarer Zeit Abhilfe zu schaffen oder ihm mögliche Ersatzleistungen anzubieten. Gewährleistungsansprüche sind schriftlich gegenüber dem Veranstalter geltend zu machen. Zeigt der Reisende Mängel nicht unverzüglich an, so entfällt sein Anspruch auf Minderung. Spätere Ansprüche können nur dann geltend gemacht werden, wenn der Teilnehmer ohne Verschulden verhindert war und den Mangel nicht früher anzeigen konnte. Für äußere Einflüsse lehnt der Veranstalter jegliche Minderung ab.
Die Verjährung von Anspüchen verkürzt sich auf ein Jahr.
10. Haftung: Der Veranstalter haftet im Rahmen seiner Sorgfaltspflicht für gewissenhafte Reisevorbereitung, die Auswahl oder Überwachung der Leistungsträger, die Richtigkeit der Leistungsbeschreibung und die ordnungsgemäße Erbringung der vereinbarten Leistungen. Der Veranstalter haftet nicht für Leistungsstörungen von Fremdleistungen, die lediglich vermittelt wurden. Für Schäden, bei denen es sich nicht um Körperschäden handelt, ist die Haftung auf den dreifachen Reisepreis beschränkt, soweit dem Veranstalter an deren Verursachung keine grobe Fahrlässigkeit, noch Vorsatz zur Last gelegt werden kann oder soweit der Veranstalter für einen dem Reisenden entstehenden Schaden allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist. Des weiteren übernimmt der Veranstalter keinerlei Haftung für Unfälle aller Art oder Gepäckverlust. Der Teilnehmer wurde darauf hingewiesen, dass es sich bei den angebotenen Sportveranstaltungen um Veranstaltungen einer Risikosportart handelt und bereits die Teilnahme an einer solchen Veranstaltung eine mutmaßliche Einwilligung in etwaige Verletzung beinhaltet.
11. Pass-, Visa-, Zoll-, Devisen- und Gesundheitsvorschriften: Der Teilnehmer ist für die Einhaltung der jeweiligen Vorschriften in den von ihm bereisten Ländern selbst verantwortlich. Des gleichen gilt auch für die Teilnahme an extern ausgeführten Veranstaltungen.
13. Salvatorische Klausel: Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Vertrages Folge.
14. Rechtanwendung: Für den Reisevertrag gilt deutsches Recht auch, soweit die Leistungen im Ausland erbracht werden und der Teilnehmer kein deutscher Staatsangehöriger ist.
15. Versicherungen: Der Veranstalter empfiehlt den Abschluss einer Reiserücktrittskosten-, Reiseunfall-, sowie einer Reisekrankenversicherung, die direkt beim Veranstalter abgeschlossen werden können.
Sachsenkam, März 2007